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Informationen zur Pflegeversicherung

Wer kann Leistungen bekommen ?

Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch die Pflegeversicherung versichert. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Versicherte, bei denen Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in 6 Modulen vorliegen.

Häusliche Pflege ist Hilfe bei der Körperwäsche und -pflege, beim Aufstehen und zu Bett gehen, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei der Reinigung der Wohnung und andere vergleichbaren Verrichtungen.

Wobei wir Ihnen helfen können, sagen Ihnen die Mitarbeiter Ihrer Hauskrankenpflege.

Was bezahlt die Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad.

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II ab 01.01.2017 werden die bisherigen 3 Pflegestufen durch zukünftig 5 Pflegegrade ersetzt. Die Einstufung erfolgt mittels eines neuen Begutachtungsverfahren. Von nun an stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbständigkeit jedes Einzelnen im Mittelpunkt. Anhand der 6 Module, welche die täglichen Aktivitäten und Lebensbereiche beinhalten, stellt der Gutachter des MDK mit unterschiedlicher Gewichtung den Pflegegrad fest. Je selbständiger jemand ist umso niedriger der Pflegegrad. 

Die Pflegeversicherung stellt wahlweise die häusliche Pflege durch die Hauskrankenpflege oder einen niedrigeren Geldbetrag zur Verfügung, damit der Pflegebedürftige sich seine Pflege selbst organisieren kann z.B. durch Angehörige, Nachbarn.

Eine Kombination zwischen der Pflege durch die Hauskrankenpflege und dem Geldbetrag ist möglich. Das bedeutet, wird die Leistung der Hauskrankenpflege nur teilweise in Anspruch genommen, erhält der Pflegebedürftige daneben anteiliges Pflegegeld.

Wie komme ich zu Leistungen der Pflegeversicherung ?

Leistungen werden auf Antrag an die Pflegekasse gewährt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellt fest, ob und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit besteht. Wenn Sie möglicherweise Anspruch haben und Leistungen benötigen, helfen wir Ihnen gern bei der Antragstellung.

Werden Leistungen zur Verfügung gestellt, rufen Sie uns an. Unsere qualifizierten Pflegekräfte kommen zu Ihnen ins Haus und besprechen mit Ihnen, welche Pflegeleistungen Sie benötigen, was es kostet und wer die Kosten übernimmt.

Beratungseinsatz

Wenn Sie sich für die Geldleistung entschieden haben, verpflichtet Sie die Pflegekasse, in 1/4 oder 1/2 jährlichen Abständen, ein Beratungsgespräch durch eine anerkannte Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Ab dem 01.01.17 kann der Beratungseinsatz ebenso 1/2 jährlich in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte Pflegegrad 1 oder der Versicherte ambulante Sachleistungen bezieht. Unsere Hauskrankenpflege berät Sie und Ihre Angehörigen über Ihre Pflege. Wir leiten Ihre Angehörigen bei der Pflege an. Dabei gehen wir auf Ihre besonderen Wünsche ein.